Ihre Versicherungsmaklerin Ruth Schulze
in Rheinfelden / Lörrach
Immer wieder kommt es vor, dass Hausrat vorübergehend oder für längere Zeit außerhalb der versicherten Wohnung aufbewahrt wird. Aber keine Sorge: in aller Regel ist Hausrat mitversichert, der sich während Reisen oder wegen Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst oder wegen beruflichen Aufenthaltes des Versicherungsnehmers vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet.
Neben der Versicherungsdauer kann bei Außenlagerung von Hausrat allerdings die Versicherungssumme eingeschränkt sein. Während eines Umzugs sind grundsätzlich die alte und die neue Wohnung gleichzeitig versichert- vorausgesetzt, man wechselt den Wohnort innerhalb Deutschlands. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel, spätestens jedoch zwei Monate nach Umzugsbeginn, ist dann nur noch die neue Bleibe versichert.
Wichtig: Durch den Wohnungswechsel ändert sich oft auch der Wert des Hausrats: wer eine größere Wohnung bezieht, schafft oft mehr Einrichtung an, so dass der Gesamtwert die alte Versicherungssumme übersteigt. Deshalb nach einem Umzug unbedingt prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert des Hausrats entspricht. Wenn nicht, die Police umgehend anpassen!